Alltag nach OP oder Herzinfarkt

Zurück in den Beruf – geht das?

Im Rahmen der Anschlussheilbehandlung wird der betreuende Arzt im Abschlussbericht immer eine Stellungnahme bezüglich des „positiven und negativen Leistungsbildes“ des Patienten abgeben. Hier werden, bezogen auf die berufliche Tätigkeit des Herzpatienten, sein zu erwartendes Leistungsvermögen (subjektive und objektive Belastbarkeit einschließlich des psychischen Zustandes) dargestellt und evtl. Tätigkeitsbereiche beschrieben, die er aufgrund seiner Herzerkrankung nicht mehr ausüben sollte. Außerdem wird das Ausmaß der täglichen Arbeitszeit umrissen (z.B. halbschichtig, vollschichtig). Ist eine Wiederaufnahme der zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr möglich, so muss im Arztbericht zur Erwerbsfähigkeit Stellung genommen werden. Patienten, bei denen am Ende einer Anschlussheilbehandlung noch eine nicht vollständig ausgeheilte Herzerkrankung besteht, werden als arbeitsunfähig entlassen. Ist nach ärztlichem Ermessen mit ausreichender Sicherheit zu erwarten, dass die Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit wieder eintritt, können berufstätige Patienten dennoch als voll leistungsfähig beurteilt werden.
Besonders bewährt hat sich eine stufenweise berufliche Wiedereingliederung. Hierbei beginnt der Arbeitnehmer zunächst mit einer reduzierten täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden, die nach 2-4 Wochen auf 6 Stunden pro Tag erhöht wird. Nach weiteren 4 Wochen ist in der Regel eine volle/normale Berufstätigkeit wieder möglich. Der Versicherte wird während dieser stufenweisen Berufseingliederung arbeitsunfähig geführt. Eine solche berufliche Wiedereingliederung muss neben der ärztlichen Empfehlung immer auch das Einverständnis des Arbeitgebers und der Krankenkasse haben.

Manchmal ist eine Wiederaufnahme in den früheren Beruf nicht mehr möglich. Allerdings sind Herzpatienten oftmals in der Lage, andere berufliche Tätigkeiten mit leichterer körperlicher Belastung auszuüben. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können über das Arbeitsamt oder den Rentenversicherungsträger Maßnahmen wie Umschulung, innerbetriebliche Umsetzung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung in die Wege geleitet werden. Alle diese Maßnahmen dienen einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Falls durch die Schwere der Herzerkrankung eine Berentung nicht zu umgehen ist, können über die Sozialdienste in Rehabilitationskliniken, Gemeindeverwaltungen, größeren Betriebe und insbesondere den Rentenversicherungsträger alle Formalien geklärt werden.

Weitere Themen

Belastung im Alltag - worauf muss ich achten?

Was sich ein Herzpatient im Alltag, also im Beruf, Haushalt, beim Sport und im Urlaub zumuten darf, kann aus der Höhe der in einem Belastungs-EKG/Ergometrie erreichten Leistung (in Watt) abgeleitet werden. Eine solche Ergometrie kann häufig durch den behandelnden Hausarzt, Facharzt oder im Krankenhaus durchgeführt werden. Besonders geeignet ist auch die fahrradergometrische Untersuchung am Ende eines Rehabilitationsaufenthaltes in einer kardiologischen Fachklinik.

Sport – darf ich das?

Wichtig ist, dass vor Aufnahme eines körperlichen Bewegungsprogramms eine ärztliche Untersuchung steht, die evtl. nicht bekannte Gefährdungen oder Einschränkungen aufdeckt. Es ist mittlerweile nachgewiesen, dass Bewegung und Sport bedeutende Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen günstig beeinflussen und damit das allgemeine Risiko für einen Herzinfarkt reduzieren können. Weiterhin ist bekannt, dass körperliche Betätigung in der Freizeit ein ausgezeichnetes Mittel ist, die ungünstigen Auswirkungen des Stresses zu reduzieren. Die verschiedenen sportlichen Betätigungen wirken sich unterschiedlich auf das Herz-Kreislauf-System aus. Ausdauersportarten (z.B. Jogging, Walken, Radfahren, Skilanglauf, Schwimmen) führen langfristig zu einer Blutdruckstabilisierung, manchmal sogar zu einer leichten Blutdrucksenkung. Auch die Blutfettwerte, der Blutzucker und das Gewicht, insgesamt also Risikofaktoren für die KHK, werden günstig beeinflusst. Diese Sportarten haben darüber hinaus auch für das Herz-Kreislauf-System einen positiven Trainingseffekt: bei regelmäßiger Ausübung (mind. 3-5 Mal pro Woche für ca. 20-40 Minuten) führen sie im Laufe der Zeit zu einer Verringerung der Herzfrequenz und tragen damit zu einer Reduzierung des Sauerstoffbedarfs des Herzens bei. Auch 10-minütige Bewegungsintervalle, ggf. mehrmals am Tag, können bereits erste positive Veränderungen auslösen. Weitere günstige Effekte sind die Zunahme der Umleitungsgefäße, wodurch minder durchblutete Herzmuskelareale unter Belastung vermehrt mit Blut versorgt werden. Auch die Leistungsfähigkeit von Herz und Lunge wird erhöht sowie das subjektive Wohlbefinden verbessert. Dies gilt insbesondere für ältere Patienten. Um diese vorteilhaften Auswirkungen der körperlichen Aktivität zu erreichen, ist Bewegung 4-5 Mal pro Woche erforderlich. Von einem konsequent durchgeführten Aktivitätsprogramm profitieren vor allem Herzinfarktpatienten mit deutlicher Herzschwäche. Sie erfahren eine besondere Anpassung des Herzens mit spürbarer Zunahme der Leistungsfähigkeit. Patienten mit Angina pectoris erreichen durch regelmäßige körperliche Bewegung, dass ihre Beschwerden beseitigt werden oder erst bei höherer Belastung auftreten.

Urlaub – Was sollte ich bedenken?

Freizeit und Urlaub bieten viele Möglichkeiten, gesundheitsfördernd aktiv zu werden. Vor allem Patienten mit Herz- und Gefäßerkrankungen sollten diese Chance nutzen. Der Urlaub sollte so geplant werden, dass ungünstige Einflüsse, die im Alltagsleben nicht zu vermeiden sind, in der Ferienzeit ausgeschaltet werden. Gesundheitliche Risikofaktoren müssen im Urlaub genauso vermieden werden wie daheim. Das bedeutet, dass auch im Urlaub Gewicht und Ernährung beachtet und das Rauchen vermieden wird. Verordnete Maßnahmen und Medikamente müssen im Urlaub genauso regelmäßig beachtet und eingenommen werden wie zu Hause. Nehmen Sie also immer genügend Medikamente mit in den Urlaub. Eine Unterbrechung kann zu gefährlichen Komplikationen führen. Wichtig ist auch, den Urlaub möglichst stressarm zu planen und Hauptsaisonzeiten zu vermeiden. Entlegenere Urlaubsziele, die weniger überfüllt sind, ermöglichen in der Regel mehr Ruhe und Erholung. Bei entfernteren Zielen sollte anstelle des Autos mit der Bahn oder mit dem Flugzeug gereist werden.

Sind Genussmittel erlaubt? (Kaffee und Tee)

Kaffee und Tee sind in unserer Gesellschaft Alltagsgetränke. Dennoch sollte man diese nur in Maßen konsumieren. . Kaffee enthält Koffein, das vor allem über das Herz auf den Kreislauf wirkt. Das Tein im Tee entspricht als Alkaloid dem Koffein, wirkt aber hauptsächlich auf das Gehirn und Zentralnervensystem. Koffein wirkt allgemein anregend, führt zu einer leichten Blutgefäßverengung und entwässernden Wirkung. Höhere Mengen von Koffein können Symptome wie Zittern, Unruhe, beschleunigten Herzschlag, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit und Harndrang hervorrufen.

Als Folge der eben erwähnten leichteren Blutgefäßverengung kommt es zu einer Blutdruckerhöhung, die bei jedem Menschen sehr unterschiedlich ausfällt. Es gibt jedoch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Kaffee- und Teegenuss in mäßigen Mengen und Konzentrationen (bis 4 Tassen pro Tag) zu einer ungünstigen Auswirkung auf Herz und Gefäße führen. Auch bei Patienten mit bereits bestehendem Bluthochdruck steigt dieser durch mäßigen Kaffeekonsum allenfalls gering und kurzzeitig an. Vor allem wenn der Blutdruck medikamentös gut eingestellt ist und die Lebensweise „stimmt“, besteht kein Grund auf Kaffee und Tee zu verzichten. Allerdings sollte der Kaffee als Genussmittel und nicht etwa als Aufputschmittel (mit hoher Koffeinkonzentration) getrunken werden. Einige Menschen reagieren auf Kaffee mit unerwünschten Nebenwirkungen und sollten deshalb auf ihn verzichten.

Tee wird im Allgemeinen von Herz- und Gefäßpatienten gut vertragen. Seine belebende Wirkung setzt später ein als beim Kaffee, hält dafür aber länger an. Dies gilt nicht für Früchte- oder Kräutertees, die durch ihre Magenfreundlichkeit besonders empfehlenswert sind.

Falls Sie kalorienbewusst leben, trinken Sie Kaffee und Tee besser ohne Milch und Zucker.

Kann ich Alkohol zu mir nehmen, wenn ich unter einer KHK leide?

In den letzten Jahren haben zahlreiche Untersuchungen gezeigt, dass Alkohol in geringen Mengen das Risiko für eine koronare Herzkrankheit und einen Schlaganfall günstig beeinflussen kann. Eine positive Wirkung des Alkohols auf Herz und Kreislauf liegt bei einer täglichen Menge von 10 bis 20 g (10 g gilt dabei für Frauen und 20 g für Männer). Die Menge von 20 g pro Tag ist in 150 bis 200 ml Wein oder in 0,4 bis 0,5 l Bier enthalten. Darüber hinaus scheint Alkohol, insbesondere Wein, einen leicht hemmenden Effekt auf eine Blutgerinnselbildung zu besitzen. Alkoholkonsum in geringeren Maßen - gleichsam als „Alkoholgenuss“ - ist mit einer verminderten koronaren Krankheitsrate und Sterblichkeit verbunden. Eine Steigerung des Alkoholkonsums über 20 g pro Tag führt wiederum nachweislich zu nachteiligen Wirkungen an den Gefäßen, am Herzen und an der Leber.

Alkohol gehört zu der Nahrungsmittelgruppe der Fette (Lipide). Wenn die Fettwerte erhöht sind, so bewirkt die Alkoholzufuhr eine weitere Erhöhung. Vor allem Patienten mit zu hohen Triglyceridwerten sollten daher besser ganz auf Alkohol verzichten. Alkoholische Getränke sind außerdem kalorienreich: eine Flasche Bier (0,5 l) enthält ca. 250 kcal, ein Glas Wein mit 150 ml enthält ca. 180 kcal. Wichtig ist, dass Alkohol, auch in geringen Mengen, die müde machende Wirkung mancher Medikamente verstärken kann, so dass z.B. die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Außerdem gibt es Erkrankungen, die einen völligen Verzicht auf Alkohol medizinisch erforderlich machen. Dazu gehören Leberkrankheiten und manche Formen von Herzmuskelerkrankungen.

Mobilität- wie erreiche ich sie zurück?

Für viele Menschen unserer Gesellschaft stellt Autofahren eine Grundvoraussetzung für die Bewältigung des Alltages dar. Im Allgemeinen kann das Autofahren nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wieder vorsichtig aufgenommen werden. Herzoperierte Patienten sollten eine 2-Monats-Frist nach ihrer Operation verstreichen lassen, bis das Brustbein knöchern durchwachsen und stabil ist. Die meisten Medikamente, die wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingenommen werden, beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit zunächst nicht. Zusätzlicher Alkoholgenuss kann diese jedoch überdurchschnittlich einschränken. Patienten in noch instabilem Zustand - d.h. mit deutlichen Blutdruckschwankungen, häufiger auftretender Angina pectoris oder mit beeinträchtigenden Herzrhythmusstörungen - sollten zunächst das Fahren unterlassen. Das Verbot gilt generell für Berufsfahrer, insbesondere bei der Personenbeförderung. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch den Entzug des Führerscheins. In den seltenen Fällen einer bleibend eingeschränkten Verkehrstauglichkeit sollte vom Betroffenen selbst das Autofahren vermieden werden, um keine Gefährdung zu verursachen. In Zweifelsfällen kann auch der behandelnde Arzt zu Rate gezogen werden.

Sexualität- wird es so sein wie früher?

Bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit stellt sich häufig die Frage nach der körperlichen Belastbarkeit und danach, was für den Patienten gefährlich ist. Dies gilt auch für sexuelle Aktivitäten. Die Sexualität ist ein fundamentaler Bestandteil menschlicher Existenz und stellt eine besondere Trost- und Glücksmöglichkeit, gerade auch für den Kranken und/oder älteren Menschen, dar. Sicher ist, dass viele Herz-Kreislauf-Patienten eine Minderung ihrer Libido und Potenz schildern, obwohl sie sonst weitgehend beschwerdefrei sind und körperlich, zumindest für die üblichen Alltagsaktivitäten, eine ausreichende Leistungsfähigkeit besitzen.
Aus medizinischer Sicht stellt die sexuelle Betätigung eine unter vielen möglichen körperlichen Aktivitäten dar. Die Intensität der körperlichen Belastung im Rahmen sexueller Aktivitäten ist eher als gering einzustufen. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Herzfrequenz und der Blutdruck bei sexueller Betätigung nicht höher ansteigen als bei einer Reihe anderer körperlicher oder sportlicher Tätigkeiten. In der Regel entspricht die seelische/körperliche Anstrengung beim Geschlechtsverkehr einer fahrradergometrischen Belastung von bis zu 75 Watt.
Praktisch bedeutet dies, dass ein Patient, der 75 Watt auf dem Fahrradergometer ohne wesentliche Beschwerden (keine stärkere Luftnot, keine relevanten subjektiven Herzrhythmusstörungen) leistet, eine Treppe hochsteigen oder raschen Schrittes um einen Häuserblock gehen kann, seine früheren gewohnten sexuellen Aktivitäten ohne Sorge wieder aufnehmen darf.
Kommen jedoch belastende Begleitumstände hinzu (z.B. sexuelle Betätigung mit fremden Partnern, mit dem inneren Zwang, diesen Leistungsfähigkeit und Potenz beweisen zu müssen, und der Entwicklung von Schuldgefühlen, Angst vor Entdeckung etc.; nach reichlichem Essen, Alkohol und Nikotin oder unter Zeitdruck), kann der Geschlechtsverkehr zu einer deutlich erhöhten Belastung für Herz- und Kreislauf mit eventuell daraus resultierenden Gefährdungen führen.

Ein höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Geschlechtsverkehr besteht aus medizinischer Sicht bei instabiler Angina pectoris, bei nicht ausreichend behandelter Hypertonie, kürzlich stattgefundenem Herzinfarkt oder Schlaganfall (innerhalb der letzten 2-3 Wochen), schwererer Herzinsuffizienz, gefährlichen Herzrhythmusstörungen sowie einer schwereren Herzklappenerkrankung.