Zurück in den Beruf – geht das?
Im Rahmen der Anschlussheilbehandlung wird der betreuende Arzt im Abschlussbericht immer eine Stellungnahme bezüglich des „positiven und negativen Leistungsbildes“ des Patienten abgeben. Hier werden, bezogen auf die berufliche Tätigkeit des Herzpatienten, sein zu erwartendes Leistungsvermögen (subjektive und objektive Belastbarkeit einschließlich des psychischen Zustandes) dargestellt und evtl. Tätigkeitsbereiche beschrieben, die er aufgrund seiner Herzerkrankung nicht mehr ausüben sollte. Außerdem wird das Ausmaß der täglichen Arbeitszeit umrissen (z.B. halbschichtig, vollschichtig). Ist eine Wiederaufnahme der zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr möglich, so muss im Arztbericht zur Erwerbsfähigkeit Stellung genommen werden. Patienten, bei denen am Ende einer Anschlussheilbehandlung noch eine nicht vollständig ausgeheilte Herzerkrankung besteht, werden als arbeitsunfähig entlassen. Ist nach ärztlichem Ermessen mit ausreichender Sicherheit zu erwarten, dass die Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit wieder eintritt, können berufstätige Patienten dennoch als voll leistungsfähig beurteilt werden.
Besonders bewährt hat sich eine stufenweise berufliche Wiedereingliederung. Hierbei beginnt der Arbeitnehmer zunächst mit einer reduzierten täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden, die nach 2-4 Wochen auf 6 Stunden pro Tag erhöht wird. Nach weiteren 4 Wochen ist in der Regel eine volle/normale Berufstätigkeit wieder möglich. Der Versicherte wird während dieser stufenweisen Berufseingliederung arbeitsunfähig geführt. Eine solche berufliche Wiedereingliederung muss neben der ärztlichen Empfehlung immer auch das Einverständnis des Arbeitgebers und der Krankenkasse haben.
Manchmal ist eine Wiederaufnahme in den früheren Beruf nicht mehr möglich. Allerdings sind Herzpatienten oftmals in der Lage, andere berufliche Tätigkeiten mit leichterer körperlicher Belastung auszuüben. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können über das Arbeitsamt oder den Rentenversicherungsträger Maßnahmen wie Umschulung, innerbetriebliche Umsetzung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung in die Wege geleitet werden. Alle diese Maßnahmen dienen einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Falls durch die Schwere der Herzerkrankung eine Berentung nicht zu umgehen ist, können über die Sozialdienste in Rehabilitationskliniken, Gemeindeverwaltungen, größeren Betriebe und insbesondere den Rentenversicherungsträger alle Formalien geklärt werden.