Zurück in den Beruf - geht das?
Im Rahmen der Anschlussheilbehandlung wird der betreuende Arzt im Abschlussbericht immer eine Stellungnahme bezüglich des „positiven und negativen Leistungsbildes“ des Patienten abgeben. Hier werden, bezogen auf die berufliche Tätigkeit des Herzpatienten, sein zu erwartendes Leistungsvermögen (subjektive und objektive Belastbarkeit einschließlich des psychischen Zustandes) dargestellt und eventuelle Tätigkeitsbereiche beschrieben, die er aufgrund seiner Herzerkrankung nicht mehr ausüben sollte.
Außerdem wird das Ausmaß der täglichen Arbeitszeit umrissen (z.B. halbschichtig, vollschichtig). Ist eine Wiederaufnahme der zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr möglich, so muss im Arztbericht zur Erwerbsfähigkeit Stellung genommen werden. Patienten, bei denen am Ende einer Anschlussheilbehandlung noch eine nicht vollständig ausgeheilte Herzerkrankung besteht, werden als arbeitsunfähig entlassen. Ist nach ärztlichem Ermessen mit ausreichender Sicherheit zu erwarten, dass die Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit wieder eintritt, können berufstätige Patienten dennoch als voll leistungsfähig beurteilt werden.
Besonders bewährt hat sich eine stufenweise berufliche Wiedereingliederung. Hierbei beginnt der Arbeitnehmer zunächst mit einer reduzierten täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden, die nach 2-4 Wochen auf 6 Stunden pro Tag erhöht wird. Nach weiteren 4 Wochen ist in der Regel eine volle/normale Berufstätigkeit wieder möglich. Der Versicherte wird während dieser stufenweisen Berufseingliederung arbeitsunfähig geführt. Eine solche berufliche Wiedereingliederung muss neben der ärztlichen Empfehlung immer auch das Einverständnis des Arbeitgebers und der Krankenkasse haben.
Manchmal ist eine Wiederaufnahme in den früheren Beruf nicht mehr möglich. Allerdings sind Herzpatienten oftmals in der Lage, andere berufliche Tätigkeiten mit leichterer körperlicher Belastung auszuüben. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können über das Arbeitsamt oder den Rentenversicherungsträger Maßnahmen wie Umschulung, innerbetriebliche Umsetzung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung in die Wege geleitet werden. Alle diese Maßnahmen dienen einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Falls durch die Schwere der Herzerkrankung eine Berentung nicht zu umgehen ist, können über die Sozialdienste in Rehabilitationskliniken, Gemeindeverwaltungen, größeren Betriebe und insbesondere den Rentenversicherungsträger alle Formalien geklärt werden.
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Als Folge der eben erwähnten leichteren Blutgefäßverengung kommt es zu einer Blutdruckerhöhung, die bei jedem Menschen sehr unterschiedlich ausfällt. Es gibt jedoch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Kaffee- und Teegenuss in mäßigen Mengen und Konzentrationen (bis 4 Tassen pro Tag) zu einer ungünstigen Auswirkung auf Herz und Gefäße führen. Auch bei Patienten mit bereits bestehendem Bluthochdruck steigt dieser durch mäßigen Kaffeekonsum allenfalls gering und kurzzeitig an. Vor allem wenn der Blutdruck medikamentös gut eingestellt ist und die Lebensweise „stimmt“, besteht kein Grund auf Kaffee und Tee zu verzichten. Allerdings sollte der Kaffee als Genussmittel und nicht etwa als Aufputschmittel (mit hoher Koffeinkonzentration) getrunken werden. Einige Menschen reagieren auf Kaffee mit unerwünschten Nebenwirkungen und sollten deshalb auf ihn verzichten.
Tee wird im Allgemeinen von Herz- und Gefäßpatienten gut vertragen. Seine belebende Wirkung setzt später ein als beim Kaffee, hält dafür aber länger an. Dies gilt nicht für Früchte- oder Kräutertees, die durch ihre Magenfreundlichkeit besonders empfehlenswert sind.
Falls Sie kalorienbewusst leben, trinken Sie Kaffee und Tee besser ohne Milch und Zucker.
Alkohol gehört zu der Nahrungsmittelgruppe der Fette (Lipide). Wenn die Fettwerte erhöht sind, so bewirkt die Alkoholzufuhr eine weitere Erhöhung. Vor allem Patienten mit zu hohen Triglyceridwerten sollten daher besser ganz auf Alkohol verzichten. Alkoholische Getränke sind außerdem kalorienreich: eine Flasche Bier (0,5 l) enthält ca. 250 kcal, ein Glas Wein mit 150 ml enthält ca. 180 kcal. Wichtig ist, dass Alkohol, auch in geringen Mengen, die müde machende Wirkung mancher Medikamente verstärken kann, so dass z.B. die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Außerdem gibt es Erkrankungen, die einen völligen Verzicht auf Alkohol medizinisch erforderlich machen. Dazu gehören Leberkrankheiten und manche Formen von Herzmuskelerkrankungen.
Aus medizinischer Sicht stellt die sexuelle Betätigung eine unter vielen möglichen körperlichen Aktivitäten dar. Die Intensität der körperlichen Belastung im Rahmen sexueller Aktivitäten ist eher als gering einzustufen. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Herzfrequenz und der Blutdruck bei sexueller Betätigung nicht höher ansteigen als bei einer Reihe anderer körperlicher oder sportlicher Tätigkeiten. In der Regel entspricht die seelische/körperliche Anstrengung beim Geschlechtsverkehr einer fahrradergometrischen Belastung von bis zu 75 Watt.
Praktisch bedeutet dies, dass ein Patient, der 75 Watt auf dem Fahrradergometer ohne wesentliche Beschwerden (keine stärkere Luftnot, keine relevanten subjektiven Herzrhythmusstörungen) leistet, eine Treppe hochsteigen oder raschen Schrittes um einen Häuserblock gehen kann, seine früheren gewohnten sexuellen Aktivitäten ohne Sorge wieder aufnehmen darf.
Kommen jedoch belastende Begleitumstände hinzu (z.B. sexuelle Betätigung mit fremden Partnern, mit dem inneren Zwang, diesen Leistungsfähigkeit und Potenz beweisen zu müssen, und der Entwicklung von Schuldgefühlen, Angst vor Entdeckung etc.; nach reichlichem Essen, Alkohol und Nikotin oder unter Zeitdruck), kann der Geschlechtsverkehr zu einer deutlich erhöhten Belastung für Herz- und Kreislauf mit eventuell daraus resultierenden Gefährdungen führen.
Ein höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Geschlechtsverkehr besteht aus medizinischer Sicht bei instabiler Angina pectoris, bei nicht ausreichend behandelter Hypertonie, kürzlich stattgefundenem Herzinfarkt oder Schlaganfall (innerhalb der letzten 2-3 Wochen), schwererer Herzinsuffizienz, gefährlichen Herzrhythmusstörungen sowie einer schwereren Herzklappenerkrankung.
